Der Staatspräsident Sergio Mattarella - biographie

Sergio Mattarella

Sergio Mattarella wurde am 23. Juli 1941 in Palermo geboren. Er hat drei Kinder.

1964 promovierte er cum laude an der Universität “La Sapienza” in Rom zum Dr. Jur.; seine Dissertation befasste sich mit der „Funktion der politischen Leitlinien“. Seit 1967 ist er Mitglied der Anwaltskammer von Palermo.

Bis 1983 hat er an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Palermo parlamentarisches Recht unterrichtet. Nach seiner Wahl in die Abgeordnetenkammer wurde er von seinem Amt unbezahlt beurlaubt.

In seiner wissenschaftlichen Arbeit und seinen Veröffentlichungen hat er sich vorwiegend mit verfassungsrechtlichen Themen befasst (Eingriff der Region Sizilien in die Wirtschaft, Zweikammersystem, Gesetzesprozedur, Inspektionstätigkeit des Parlaments, Enteignungsentschädigung, Kontrolle über lokale Behörden). Weitere Veröffentlichungen betreffen verschiedene Fragen seiner Tätigkeit als Parlaments-und Regierungsmitglied. Er hat im Rahmen juristischer Konferenzen sowie von Master- und Fachkursen an verschiedenen Universitäten Vorlesungen und Referate gehalten.

Seine ersten politischen Erfahrungen machte er in der christlich-sozialen und reformistischen Strömung. Er wurde 1983 im Wahlbezirk West-Sizilien zum Abgeordneten gewählt und war dann bis 2008 Mitglied der Abgeordnetenkammer.

Während dieser sieben Legislaturperioden gehörte er dem Ausschuss für Verfassungsfragen und dem für Auswärtige Angelegenheiten an, sowie dem Gesetzgebungskomitee, dessen Vorsitzender er war.

Er war außerdem Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Zweikammerausschusses für Verfassungsreformen der 11. Legislaturperiode, Mitglied des Zweikammerausschusses für Verfassungsreformen der 13. Legislaturperiode, des parlamentarischen Untersuchungsausschusses für Terrorismus und Massenmord und des parlamentarischen Untersuchungsausschusses über Mafia. In der 15. Legislaturperiode war er Vorsitzender des Rechtsausschusses der Abgeordnetenkammer.

Von Beginn der 13. Legislaturperiode bis Oktober 1998 war er Vorsitzender der Fraktion der Popolari (Volksnahen) und Democratici (Demokraten).

Von Juli 1987 bis Juli 1989 war er Minister für die Beziehungen zum Parlament. Auf diese Jahre gehen die Reform des Amtes des Ministerratsvorsitzes und die Abschaffung der Gewohnheitsmäßigkeit der geheimen Abstimmung im Parlament zurück. Von Juli 1989 bis Juli 1990 war er Bildungsminister. Aus dieser Zeit stammen die nationale Schulkonferenz (Januar 1990) und die Reform der Volksschulordnung, zu deren Neuerungen die Einführung des Schemas von 3 Lehrern für 2 Klassen gehört (Gesetz Nr. 148 von 1990).

Ab 1998 war er stellvertretender Ministerpräsident. Von Dezember 1999 bis zu den Wahlen im Juni 2001 war er Verteidigungsminister. In dieser Zeit wurde das Gesetz zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht verabschiedet und das Gesetz zur Konstituierung der Carabinieri als unabhängige Streitkraft. In der selben Zeit hat Italien intensive Präsenz bei Friedensmissionen unter der Leitung der Vereinten Nationen gezeigt und entscheidend zu Friedens- und Schutzmissionen in Bosnien-Herzegowina, Kosovo und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beigetragen. Italien zählte schon damals zu den überzeugtesten Verfechtern einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wobei unter anderem das erste europäische Armeekorps geschaffen wurde.

Zu den politischen Wahlen im Jahre 2008 kandidierte er nicht wieder und beendete so seine politischen Tätigkeit.

Im Mai 2009 wurde er vom Parlament zum Mitglied des Vorsitzenden Rates der Verwaltungsgerichtbarkeit ernannt, den er auch als stellvertretender Präsident leitete.

Am 5. Oktober 2011 wurde er vom Parlament zum Verfassungsrichter gewählt; seine Vereidigung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes erfolgte am 11. Oktober 2011.

Am 31. Januar 2015 wurde er zum zwölften Staatspräsidenten gewählt.

Am 29. Januar 2022 wurde er als Präsident der Republik wiedergewählt.